Der Termin beim Notar ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Erst danach ist der Grundstücks-, Wohnungs- oder Hauskauf unter Dach und Fach. Wir beantworten auf dieser Seite die wichtigsten Fragen rund um Ihren Notartermin: wie läuft eine notarielle Beurkundung ab, was müssen Käufer und Verkäufer vorbereiten und auf welche Besonderheiten sollten Sie achten?
Was ist die Aufgabe eines Notars bei einem Wohnungs- oder Hauskauf?
In
Deutschland ist ein Kaufvertrag erst rechtskräftig, wenn er notariell
beglaubigt wurde. Für die verpflichtende notarielle Beurkundung und die
Überwachung des gesamten Kaufprozesses ist ein Notar zuständig. Er
überprüft im Vorfeld, ob alle Rahmenbedingungen durch die
Vertragsparteien erfüllt werden und keine Grundschulden mehr im
Grundbuch stehen. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrags kümmert er sich
unter anderem auch um die Eigentumsänderung im Grundbuch sowie die
Eintragung der Grundschuld des neuen Immobilienbesitzers.
Alle
wichtigen Punkte zum Immobilienkauf (z. B. der Kaufpreis) sowie die
Vereinbarungen zwischen den Parteien werden im Vertrag fixiert. Der
Notar haftet während des gesamten Kaufvorgangs für die rechtlich
korrekte Abwicklung.
Wer beauftragt den Notar?
Der Notar
wird durch den Käufer beauftragt. Alternativ kann der Käufer seinen
Makler schriftlich dazu berechtigen, in seinem Namen einen Notar zu
beauftragen. Sobald der Verkäufer seine schriftliche Zustimmung zur
Vertragsvorbereitung durch den gewählten Notar gegeben hat, beginnt
dieser mit seiner Arbeit.
Wer trägt die Kosten für die notarielle Beurkundung?
Für
die Verkäufer von Immobilien ist es wichtig, dass der Notar vom Käufer
beauftragt wird. So ist gewährleistet, dass dieser auch dann die Kosten
für das Notariat übernimmt, wenn er den beabsichtigten Kauf kurz vor der
Beurkundung des Vertrages zurückzieht.
Darauf sollten Sie bei der Wahl des Notars achten
Die
erhobene Gebühr für die Betreuung eines Immobilienkaufs durch einen
Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Wahl des Notariats gibt es
dennoch einige Kriterien zu beachten:
- Sie sollten Vertrauen in den Notar bzw. in die Notarin haben und sich gut beraten und aufgeklärt fühlen
- Im Idealfall ist das Notariat gut zu erreichen und in Ihrer näheren Umgebung
- Freie Kapazitäten und eine zügige Abwicklung im Notariat
- Das Notariat hat einen guten Ruf. Infomieren Sie sich bei persönlichen Kontakten und auf Bewertungsplattformen.
- Das Notariat hat die fachliche Kompetenz Ihr Anliegen zu bearbeiten
- Sie sollten mit dem bearbeitenden Notar auf einer Wellenlänge sein.
Notare in Ihrem Umkreis, wie zum Beispiel im Raum Bodensee, Allgäu oder Ulm finden Sie über notar.de
wie auch über die Bundesnotarkammer oder die Landesnotarkammern (zur
Landesnotarkammer Baden-Württemberg und Landesnotarkammer Bayern).
Vorbereitung des Notartermins
Bereiten Sie sich auf Ihren
Termin beim Notar bestmöglich vor und klären Sie offene Fragen
bestenfalls im Vorfeld. So vermeiden Sie böse Überraschung und eine
Verlängerung des Kaufprozesses.
Vor der Beurkundung des Kaufvertrages
Der
Vertragsentwurf zum Kauf einer Immobilie muss den Vertragsparteien
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Vertragsunterzeichnung vorliegen.
Prüfen Sie den Vertragsentwurf genau und klären Sie offene Fragen im
Vorfeld ab.
Welche Unterlagen werden beim Notartermin benötigt?
Beide
Vertragsparteien müssen beim Termin Ihre persönlichen und gültigen
Ausweisdokumente vorzeigen. Wichtig: Sie müssen auf Ihrem
Personalausweis oder Reisepass auf dem Lichtbild eindeutig zu erkennen
sein. Auch Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird benötigt.
Achtung, die ist nicht identisch mit Ihrer Steuernummer.
Potenzielle
Käufer, welche eine Baufinanzierung aufgenommen haben, benötigen beim
Notartermin ebenfalls die Unterlagen dazu. Sie erhalten erst eine
Kreditzahlung Ihrer Bank, wenn die neue Grundschuld vorher durch den
Notar beurkundet wurde. Im besten Fall lassen Sie Ihrem Notar bereits im
Vorfeld das Grundschuldformular Ihrer Bank zukommen, damit er es
vorbereiten kann.
Sollte der Verkäufer noch eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen
haben, werden ebenso diese Unterlagen benötigt. Der Notar kümmert sich
dann darum, dass die Immobilie schuldenfrei in die Hände des neuen
Besitzers wechseln kann.
Wie läuft ein Notartermin ab?
Die
Personalausweise beider Vertragsparteien sind zu Beginn dem Notar
vorzulegen. Der Notar verliest anschließend den Vertragsentwurf, den
vereinbarten Kaufpreis und erläutert dabei juristische Begriffe. Es
besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu besprechen und Unklarheiten
anzusprechen. Der Notar ist dabei verpflichtet, Sie umfassend und
neutral zu beraten. Falls noch Korrekturen am Vertragswerk notwendig
sind, werden diese schriftlich im Kaufvertrag geändert. Anschließend
unterschreiben Käufer und Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag. Durch
die Unterschrift des Notars ist der Vertrag notariell beglaubigt und
somit rechtskräftig. Käufer und Verkäufer erhalten später eine Abschrift
des Kaufvertrages, der durch ein Notarsiegel zusammengehalten wird.
So geht es nach dem Termin beim Notar weiter
Zwischen dem Notartermin und dem Abschluss des Kaufs bzw. Verkaufs werden noch folgende Angelegenheiten geklärt:
Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
Im Anschluss an den Notartermin veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung.
Veräußerungsanzeige beim Finanzamt
Der Notar muss dem Finanzamt eine Veräußerungsanzeige zusenden, in der
die steuerlich relevanten Daten des Kaufvertrages aufgeführt sind. Das
Finanzamt fordert daraufhin den Käufer zur Zahlung der
Grunderwerbssteuer auf. Zahlt der Käufer die Steuer, so übersendet das
Finanzamt dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erhält der
Notar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann darf auch keine
Umschreibung des Eigentums auf den Käufer erfolgen.
Fälligkeitsmitteilung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt der Käufer von dem Notar eine
Fälligkeitsmitteilung über die Höhe des Kaufpreises zugeschickt. Der
Käufer kann sich jetzt sicher sein, dass es keine Unstimmigkeiten mehr
gibt. Die Immobilie kann nun guten Gewissens bezahlt werden.
Die Grundbucheintragung nach dem Notartermin
Ist der Kaufpreis direkt auf dem Konto des Verkäufers oder auf dem
vereinbarten Notaranderkonto eingegangen, stellt der Notar beim
Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung des neuen Eigentümers, woraufhin
der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
Häufig gestellte Fragen zum Notartermin