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Der Termin beim Notar ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Erst danach ist der Grundstücks-, Wohnungs- oder Hauskauf unter Dach und Fach. Wir beantworten auf dieser Seite die wichtigsten Fragen rund um Ihren Notartermin: wie läuft eine notarielle Beurkundung ab, was müssen Käufer und Verkäufer vorbereiten und auf welche Besonderheiten sollten Sie achten?
In Deutschland ist ein Kaufvertrag erst rechtskräftig, wenn er notariell beglaubigt wurde. Für die verpflichtende notarielle Beurkundung und die Überwachung des gesamten Kaufprozesses ist ein Notar zuständig. Er überprüft im Vorfeld, ob alle Rahmenbedingungen durch die Vertragsparteien erfüllt werden und keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrags kümmert er sich unter anderem auch um die Eigentumsänderung im Grundbuch sowie die Eintragung der Grundschuld des neuen Immobilienbesitzers.
Alle wichtigen Punkte zum Immobilienkauf (z. B. der Kaufpreis) sowie die Vereinbarungen zwischen den Parteien werden im Vertrag fixiert. Der Notar haftet während des gesamten Kaufvorgangs für die rechtlich korrekte Abwicklung.
Der Notar wird durch den Käufer beauftragt. Alternativ kann der Käufer seinen Makler schriftlich dazu berechtigen, in seinem Namen einen Notar zu beauftragen. Sobald der Verkäufer seine schriftliche Zustimmung zur Vertragsvorbereitung durch den gewählten Notar gegeben hat, beginnt dieser mit seiner Arbeit.
Für die Verkäufer von Immobilien ist es wichtig, dass der Notar vom Käufer beauftragt wird. So ist gewährleistet, dass dieser auch dann die Kosten für das Notariat übernimmt, wenn er den beabsichtigten Kauf kurz vor der Beurkundung des Vertrages zurückzieht.
Die erhobene Gebühr für die Betreuung eines Immobilienkaufs durch einen Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Wahl des Notariats gibt es dennoch einige Kriterien zu beachten:
Notare in Ihrem Umkreis, wie zum Beispiel im Raum Bodensee, Allgäu oder Ulm finden Sie über notar.de wie auch über die Bundesnotarkammer oder die Landesnotarkammern (zur Landesnotarkammer Baden-Württemberg und Landesnotarkammer Bayern).
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Bereiten Sie sich auf Ihren Termin beim Notar bestmöglich vor und klären Sie offene Fragen bestenfalls im Vorfeld. So vermeiden Sie böse Überraschung und eine Verlängerung des Kaufprozesses.
Der Vertragsentwurf zum Kauf einer Immobilie muss den Vertragsparteien mindestens 14 Tage vor dem Tag der Vertragsunterzeichnung vorliegen. Prüfen Sie den Vertragsentwurf genau und klären Sie offene Fragen im Vorfeld ab.
Beide Vertragsparteien müssen beim Termin Ihre persönlichen und gültigen Ausweisdokumente vorzeigen. Wichtig: Sie müssen auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass auf dem Lichtbild eindeutig zu erkennen sein. Auch Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird benötigt. Achtung, die ist nicht identisch mit Ihrer Steuernummer.
Potenzielle
Käufer, welche eine Baufinanzierung aufgenommen haben, benötigen beim
Notartermin ebenfalls die Unterlagen dazu. Sie erhalten erst eine
Kreditzahlung Ihrer Bank, wenn die neue Grundschuld vorher durch den
Notar beurkundet wurde. Im besten Fall lassen Sie Ihrem Notar bereits im
Vorfeld das Grundschuldformular Ihrer Bank zukommen, damit er es
vorbereiten kann.
Sollte der Verkäufer noch eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen
haben, werden ebenso diese Unterlagen benötigt. Der Notar kümmert sich
dann darum, dass die Immobilie schuldenfrei in die Hände des neuen
Besitzers wechseln kann.
Die Personalausweise beider Vertragsparteien sind zu Beginn dem Notar vorzulegen. Der Notar verliest anschließend den Vertragsentwurf, den vereinbarten Kaufpreis und erläutert dabei juristische Begriffe. Es besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu besprechen und Unklarheiten anzusprechen. Der Notar ist dabei verpflichtet, Sie umfassend und neutral zu beraten. Falls noch Korrekturen am Vertragswerk notwendig sind, werden diese schriftlich im Kaufvertrag geändert. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag. Durch die Unterschrift des Notars ist der Vertrag notariell beglaubigt und somit rechtskräftig. Käufer und Verkäufer erhalten später eine Abschrift des Kaufvertrages, der durch ein Notarsiegel zusammengehalten wird.
Zwischen dem Notartermin und dem Abschluss des Kaufs bzw. Verkaufs werden noch folgende Angelegenheiten geklärt:
Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
Im Anschluss an den Notartermin veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung.
Veräußerungsanzeige beim Finanzamt
Der Notar muss dem Finanzamt eine Veräußerungsanzeige zusenden, in der
die steuerlich relevanten Daten des Kaufvertrages aufgeführt sind. Das
Finanzamt fordert daraufhin den Käufer zur Zahlung der
Grunderwerbssteuer auf. Zahlt der Käufer die Steuer, so übersendet das
Finanzamt dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erhält der
Notar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann darf auch keine
Umschreibung des Eigentums auf den Käufer erfolgen.
Fälligkeitsmitteilung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt der Käufer von dem Notar eine
Fälligkeitsmitteilung über die Höhe des Kaufpreises zugeschickt. Der
Käufer kann sich jetzt sicher sein, dass es keine Unstimmigkeiten mehr
gibt. Die Immobilie kann nun guten Gewissens bezahlt werden.
Die Grundbucheintragung nach dem Notartermin
Ist der Kaufpreis direkt auf dem Konto des Verkäufers oder auf dem
vereinbarten Notaranderkonto eingegangen, stellt der Notar beim
Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung des neuen Eigentümers, woraufhin
der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
Das ist unterschiedlich und hängt von Umfang, der Komplexität des Kaufvertrages und noch zu klärender Fragen ab. In der Regel dauert ein Termin ca. 1 Stunde, in der der Kaufvertrag noch einmal durchgesprochen und auf rechtliche Konsequenzen hingewiesen wird.
Im Schnitt zwischen 2 bis 6 Wochen, im besten Fall überweist der Käufer den Betrag für die Immobilie zeitnah, nachdem er die Fälligkeitsmitteilung vom Notar erhalten hat.
Ja, Käufer und Verkäufer können sich grundsätzlich vertreten lassen. Ihr Vertreter muss allerdings eine entsprechende, und vom Notar öffentlich beglaubigte, Vollmacht vorzeigen.
Wenn ein Notartermin kurzfristig abgesagt wird, kann der Notar die bereits getätigten Aufwände für die Erstellung des notariellen Kaufvertrages in Rechnung stellen. In diesem Fall kann der Notar von Käufer und Verkäufer eine Zahlung einfordern, die Vertragsparteien haften gesamtschuldnerisch.
Im Falle eines Grundstücks-, Wohnungs-, oder Hauskaufs ist der Notar für die verpflichtende notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zuständig. Zudem überwacht er den gesamten Kaufprozess.
Je genauer die Vertragsinhalte in einem Kaufvertrag definiert sind, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen. Mindestens muss der Immobilienkaufvertrag folgende Inhalte enthalten:
Stand: Dezember 2021