Barrierefreiheit
Willkommen bei Leben am Bodensee – die Immobilienplattform der Sparkasse Bodensee
Wie Leben am Bodensee Barrierefreiheit sicherstellt
Leben am Bodensee gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt Leben am Bodensee den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
Wahrnehmbar
Leben am Bodensee gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.
Bedienbar
Die Webseite von Leben am Bodensee ist so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden kann, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.
Verständlich
Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.
Robust
Leben am Bodensee achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Leben am Bodensee ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Leben am Bodensee verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.leben-am-bodensee.de/.
Die Webseite https://www.leben-am-bodensee.de/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Aufgrund der Überprüfung ist Leben am Bodensee mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.
Barriere 1
In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).
Barriere 2
Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).
Barriere 3
Einzelne Bedienelemente auf der Internetseite sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar – etwa das Pop-Up-Element, die Bereiche Umgebung, Erreichbarkeit, Geräuschpegel, Immobilie im Immobilien-Dashboard oder der Sanierungsrechner (Richtlinie 9.2.1.1).
Barriere 4
Vereinzelt sind Sprungmarken innerhalb der Seite nicht mit der Tastatur erreichbar (Richtlinie 2.1.1).
Barriere 5
Das Element Pop-Up überdeckt möglicherweise fokussierte Elemente (Richtlinie 9.2.4.11).
Barriere 6
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: “Mehr erfahren” (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
Barriere 7
Vereinzelt werden interaktive Formularelemente ohne sichtbaren Tastaturfokus angezeigt (Richtlinie 9.2.4.7).
Barriere 8
Textbereiche in englischer Sprache sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet und werden daher von Screenreadern falsch ausgesprochen (Richtlinie 9.3.2.1).
Barriere 9
Manche nicht-interaktive Textelemente erhalten den Fokus und verhalten sich wie Links, obwohl sie keine Aktion ausführen (Richtlinie 9.4.1.2).
Barriere 10
Die Schriftgröße auf der Internetseite passt sich nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an (Richtlinie 11.7).
Barriere 11
In seltenen Fällen kann es beim anpassen der Textabstände zum Textabschneidungen kommen (Richtlinie 9.1.4.12)
PDF-Dokumente
PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt und zuletzt am 24.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden und Kontakt
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Kontaktformular Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Website von Leben am Bodensee nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Landeszentrum Barrierefreiheit (Baden-Württemberg)
Internetseite Landeszentrum Barrierefreiheit (Baden-Württemberg)
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)