Bei der Übergabe einer Immobilie empfiehlt es sich immer, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Egal ob beim Kauf oder Verkauf, beim Mieten oder Vermieten, beim Einzug oder Auszug – mit einem Übergabeprotokoll können Sie den Zustand der Immobilie auf einfache Art und Weise dokumentieren.
Das Übergabeprotokoll für den Hausverkauf
Wenn Sie eine
Immobilie verkaufen oder kaufen möchten, sollte ein Übergabeprotokoll
nicht fehlen. Aber auch bei Mietobjekten schafft das Protokoll
Sicherheit für beide Parteien. Das Dokument enthält alle wichtigen
Informationen zu etwaigen Mängeln sowie aktuellen Zählerständen. Darüber
hinaus können darin zusätzliche Informationen, wie der Zeitpunkt der
letzten Renovierungsarbeiten oder der Nebenkostenvorauszahlungen
festgehalten werden.
Zusätzlich empfehlen wir zu dokumentieren,
welche Unterlagen und Schlüssel an die kaufenden oder mietenden Personen
übergeben wurden. Vor allem bei Mietwohnungen hilft eine Dokumentation
der herausgegebenen Schlüssel den Überblick zu behalten.
Gut zu wissen:
Im persönlichen Bereich von Leben am Bodensee steht Ihnen eine Vorlage zum Übergabeprotokoll sowie weitere Vorlagen und Checklisten zur Verfügung – einfach abrufbar nach Ihrer Registrierung.
Zustand der Immobilie bei der Übergabe
Die
Immobilie wird in der Regel in einem besenreinen Zustand übergeben.
Genaue Absprachen und Regelungen werden hierzu jedoch im Kaufvertrag
festgelegt. Die Immobilie ist dann frei von jeglicher Möblierung und
sonstigen Gegenständen des vorherigen Besitzers. Ausnahme sind die
Gegenstände, die ausdrücklich mit verkauft werden.
Warum Sie nicht auf ein Protokoll verzichten sollten
Das
Wohnungs- bzw. Hausübergabeprotokoll ist eine einfache, aber sehr
wichtige Absicherung für alle beteiligten Parteien. Sowohl Käufer*in als
auch Verkäufer*in profitieren von einer ordentlichen Dokumentation des
aktuellen Stands einer Immobilie. Und auch für Mieter*innen kann eine
entsprechende Auflistung aller bereits vorhandenen Mängel beim späteren
Auszug aus der Wohnung relevant werden.
Wer denkt, dass der
Kaufvertrag bereits alle Daten enthält, liegt leider falsch. Mängel und
Zählerständer oder der Zustand von verkauftem Mobiliar ist hier nicht
enthalten. Diese Informationen sollten Sie im Wohnungs- bzw.
Hausübergabeprotokoll vermerken. Eine beidseitige Bestandsaufnahme der
Gegebenheiten kann bereits im Vorfeld Unstimmigkeiten oder gar einem
Gerichtsverfahren entgegenwirken und unnötige Streitereien vermeiden.
Wer
einen Makler beauftragt hat, ist in dieser Sache im Vorteil, da das
Büro im Regelfall das Übergabeprotokoll übernimmt und Sie sich um nichts
kümmern müssen. Nutzen Sie kein Maklerbüro, ist es empfehlenswert, für
das Protokoll einen Sachverständigen oder eine Sachverständige mit
einzubeziehen. Unabhängige Gutachter*innen können eine große Hilfe sein,
da das geschulte Auge Mängel erkennt, die sonst möglicherweise
übersehen werden.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Am
einfachsten ist es, den Service des beauftragten Maklerbüros zu nutzen.
Alternativ können Sie auch ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen.
Das Haus oder eine Wohnung vor dem Kauf selbst auf Mängel zu prüfen ist
zwar möglich, meist aber nicht ratsam. Schnell werden wichtige Details
übersehen. Dies ist sowohl für Käufer*innen als auch Verkäufer*innen im
Nachhinein ärgerlich. Wer das Dokument erstellt, ist nicht
ausschlaggebend. Wichtig ist, dass beide Parteien, also Verkäufer*in und
Käufer*in unterschrieben haben. Zusätzlich können optional auch Zeugen
mitunterzeichnen, sollte dies gewünscht sein.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten ist es jedoch empfehlenswert.
Diese Punkte sollten im Übergabeprotokoll enthalten sein
Egal,
ob Sie ein Übergabeprotokoll für eine Haus- oder Wohnungsübergabe im
Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung erstellen: im Wesentlichen
sollten die gleichen Punkte enthalten sein.
Diese Punkte sollten Sie dokumentieren:
- Zählerstände von Wasseruhren, Stromzählern sowie Heizkörpern:
Notieren Sie die genauen Zählerstände von Strom, Wasser und Gas. Bei
einem Öltank müssen Sie prüfen, ob und wie viel Öl noch im Tank
vorhanden ist und wie diese Restmenge verrechnet wird. - Mängel:
Vermerken Sie die Mängel, die in den einzelnen Räumen vorliegen und ob
sich Verkäufer*in oder Käufer*in um die Beseitigung kümmert. Dabei
sollten Sie auch festhalten, wer die Kosten übernimmt und bis wann die
Mängel beseitigt werden müssen. Prüfen Sie ebenfalls, ob Mängel im Außenbereich vorliegen (Garage, Garten, Geräteschuppen, etc.). - Mobiliar:
Dokumentieren Sie, ob Mobiliar vorhanden ist und übernommen wird oder entsorgt werden muss. - Schlüssel:
Lassen Sie sich vom Vorbesitzer oder der Vorbesitzerin bzw. dem
Vermietenden alle Schlüssel aushändigen. Hierzu zählen auch Schlüssel zu
einem Gartenhaus, einer Garage oder sonstigen Schuppen. Dokumentieren
Sie auf jeden Fall im Übergabeprotokoll, falls der Vorbesitzer im
Nachgang noch Schlüssel an Sie aushändigen muss. Die Schlüsselübergabe
kann aber auch gesondert dokumentiert werden. - Rechnungen:
Falls es vor kurzem Sanierungs- oder/und Modernisierungsmaßnahmen sowie
neu gekaufte Einbauten, wie Fenster, Heizung oder Küchengeräte gab,
lassen Sie sich bei einem Kauf die Rechnungen aushändigen. Sollten
Garantiescheine oder Bedienungsanleitungen vorhanden sein, ist es
ebenfalls sinnvoll, sich diese übergeben zu lassen. - Besonderheiten:
Sollten das Haus oder die Wohnung Besonderheiten, wie beispielsweise
eine Klimaanlage oder eine Solaranlage vorweisen, sollten
Bedienungsanleitungen und vorhandene Dokumentationen mit übergeben
werden. Gleiches gilt für Grundrisse sowie Pläne für Leitungen und
Rohre. - Dienstleistungen & Verträge:
Dienstleistungen, die bisher genutzt wurden und auch weiter in Anspruch
genommen werden sollen (z. B. Hausmeisterservice) sollten dokumentiert
werden. Ebenso muss geklärt werden, ob Verträge und Versicherungen
aktuell noch laufen und bis wann diese bezahlt sind (z. B. Müllabfuhr).
Bei
der Übergabe des Hauses oder der Wohnung kann es übrigens dazu kommen,
dass noch nicht bekannte Mängel auftreten. Sollte dies der Fall sein,
erhalten Verkäufer*innen eine weitere Möglichkeit, diese innerhalb einer
bestimmten Zeit zu beseitigen.
Ablauf der Immobilienübergabe
Nachdem
das Geld für die Übernahme der Immobilie beim Verkaufenden eingetroffen
ist, wird der finale Rundgang vereinbart. Gemeinsam gehen
Verkäufer*innen und Käufer*innen durch die Immobilie (alternativ auch
Vermieter*innen oder Mieter*innen). Hierbei wird dann auch das
Übergabeprotokoll erstellt. Ebenso werden die Schlüssel übergeben. Dies
kann in einem gesonderten Schlüsselübergabeprotokoll dokumentiert
werden.
Nach dem Rundgang werden beide Dokumente von allen
anwesenden Personen unterschrieben und sind somit gültig. Abschließend
werden Kopien in doppelter oder dreifacher Ausführung erstellt und
übergeben. Zusätzlich zu den Protokollen sollten auch Unterlagen wie
Bauzeichnungen oder Grundrisse übergeben werden. Wenn vorhanden, auch
statische Berechnungen, der Energieausweis, Unterlagen zur Versicherung,
Dokumentation der Heizanlage und sonstige sinnvolle Dokumente zur
Immobilie.
Wichtig ist, dass vor der Übergabe der Mietvertrag bzw. der Verkaufsvertrag unterschrieben
und im letzteren Fall vom Notar beglaubigt wurde. Ebenso sollte sich
bereits die Kaution oder der volle Kaufpreis auf dem Konto der
Verkäufer*innen befinden. Hier können aber auch Alternativen vereinbart
werden – beispielsweise eine Anzahlung. Zur Übergabe sollten zudem
auslaufende Verträge (Wasser, Gas, Strom, Heizung) gekündigt oder an die
neuen Besitzer übertragen werden.
Mängel nach der Übergabe – was tun?
Es
kann vorkommen, dass die neuen Eigentümer oder Mieter Mängel erst nach
der Übergabe entdecken. Im Falle eines Kaufes können Ansprüche dann im
Regelfall nicht mehr an den Vorbesitzer gestellt werden, da der Verkauf
mit der Übergabe abgeschlossen wurde. Man spricht hier davon, dass
Käufer*innen sich das Objekt bei der Übergabe anschauen konnten und es
dann „gekauft wie gesehen“ wurde. Käufer*innen haben dadurch zugestimmt
die Immobilie mit allen noch vorhandenen Mängeln zu kaufen (abweichende
Klauseln im Kaufvertrag ausgenommen).
Eine Grundlage für Ansprüche
besteht nur, wenn es versteckte Mängel gibt, die durchschnittlichen
Käufer*innen nicht auffallen können, z. B. eine undichte Gasleitung oder
im Haus verbauter Asbest. Eine weitere Möglichkeit wäre eine arglistige
Täuschung durch Verkäufer*innen. Dann können Käufer*innen
Schadensersatz geltend machen oder eine Beseitigung der Mängel
verlangen. Im Extremfall ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.