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Solarpflicht: Was gilt in Baden-Württemberg?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet deutschlandweit weiter voran. Die Energiegewinnung durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gilt als wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Besonders Baden-Württemberg beschleunigt den Ausbau seit einigen Jahren durch entsprechende Gesetzesvorlagen: Bereits seit Anfang 2022 gilt in Baden-Württemberg als erstem Bundesland eine umfassende Solarpflicht für Neubauten, seit Anfang 2023 schließt diese nun auch Dachsanierungen mit ein.

Baden-Württemberg als Vorreiter in Sachen Solarpflicht

Bereits seit dem 1. Januar 2022 müssen in Baden-Württemberg Nicht-Wohngebäude mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden. Seit dem 1. Mai 2022 gilt diese Solarpflicht auch für Neubauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Pflicht wurde zum Jahresbeginn noch einmal ausgeweitet: Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Verordnung auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

Was gilt als grundlegende Dachsanierung?

In der Gesetzesverordnung werden Baumaßnahmen als grundlegend definiert, die die Erneuerung einer Abdichtung oder das neue Eindecken eines Daches umfassen. Jedoch sind dahingehend noch nicht alle Feinheiten geklärt, was zuletzt zu einigen Verunsicherungen bei Eigentümern und Handwerksbetrieben geführt hat. So ist noch nicht abschließend per Gesetz festgelegt, was im Falle einer reinen Dachumdeckung passiert und ob auch Gebäude von einer Solarpflicht betroffen sind, deren Dach zwar neu gedeckt, das Dach als solches aber nicht energetisch saniert bzw. gedämmt ist.

Tipp: Wenn Sie eine Dachsanierung planen, empfehlen wir Ihnen daher, bereits frühzeitig mit Ihrer zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um zu klären, ob Sie von der Solarpflicht betroffen sind.

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Was bedeutet „Solarpflicht“?

Mit der Einführung einer „Solarpflicht“ ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf Neu- und Bestandsgebäude unter bestimmten Voraussetzungen Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen angebracht werden müssen. Mit dem Ausbau der regenerativen Energien soll der Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2045 deutlich beschleunigt werden. Die Solarpflicht ist allerdings Ländersache: das heißt, die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage im Zuge des Klimaschutzes gilt aktuell noch nicht in allen Bundesländern und Kommunen.

In folgenden Bundesländern besteht bereits eine umfassende Solarpflicht für neue Wohngebäude:

  • Baden-Württemberg (bereits seit 2022)
  • Berlin
  • Hamburg
  • Bremen

In folgenden Bundesländern ist die Solarpflicht aktuell in Teilen eingeführt:

  • Rheinland-Pfalz (gewerblich genutzte Flächen und Parkflächen)
  • Niedersachen (gewerblich genutzte Flächen und Parkflächen, neue Wohngebäude müssen nachrüstbar sein)
  • Schleswig-Holstein (Neubau und Sanierung von Nicht-Wohngebäuden, Parkflächen ab 100 Stellplätzen)
  • Nordrhein-Westfalen (für neue öffentliche Liegenschaften)
  • Hessen (Parkflächen ab 50 Stellplätze, landeseigene Gebäude)
  • Bayern (für staatliche Gebäude, ab März 2023 schrittweise für Nicht-Wohngebäude)

Das bedeutet die Solarpflicht für Eigentümer

Egal ob für die Besitzer eines Eigenheims oder Unternehmens: die Installation einer PV- oder Solarthermieanlage ist erst einmal mit einigen Kosten verbunden. Zusätzlich machen aktuell Materialknappheit und Handwerkermangel Probleme bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Dank einiger staatlicher Förderungen, neuer Mietmodelle sowie der Kombination aus Stromkostenersparnis und Einspeisevergütung rechnen sich Photovoltaikanlagen wie auch Solaranlagen jedoch immer schneller.

Informieren Sie sich in unseren Wohnservices über das Potenzial Ihres Dachs für Solarenergie, den passenden Handwerkern für Ihr Projekt oder Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Dachsanierung.

Häufige Fragen

Nein, die Verpflichtungen zur Installation einer PV-Anlage sowie zur Begrünung einer Dachfläche schließen sich nicht aus.

  • Produktions- und Lagerhallen
  • Bürogebäude
  • Industrie- und Gewerbegebäude
  • Logistikgebäude
  • Parkhäuser und offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen


Stand: Februar 2023

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