Wer zahlt die Maklerprovision – das Bestellerprinzip
Häufig stellt sich die Frage: wer zahlt den Makler? Das Bestellerprinzip beim Mieten und Vermieten sagt aus, dass der Auftraggeber zahlt. Ob dies gilt, hängt jedoch unter anderem davon ab, ob ein Mietvertrag zustande kommt oder nicht.
Das Bestellerprinzip beim Mietvertrag
Das Bestellerprinzip ist im Wohnungsvermittlungsgesetz in §2 Absatz 1a geregelt und legt fest, dass immer derjenige die Kosten für den Immobilienmakler übernimmt, der den Makler zuerst beauftragt hat.
- Beauftragt der Vermieter einen Makler, um einen neuen Mieter zu finden, muss der Vermieter nach Vermittlung und Abschluss des neuen Mietvertrags die Maklerprovision vollständig zahlen. Vermieter können Maklerkosten von der Steuer absetzen.
- Beauftragt der Mieter einen Makler, um eine Wohnung zu finden, zahlt der Mieter nach Vermittlung und Abschluss des neuen Mietvertrags die Maklerprovision. Dies gilt jedoch nur, wenn der Makler die vermittelte Wohnung vor Auftrag des Mieters noch nicht in seinem Portfolio hatte. Die Provision darf maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.
Ein wichtiges Kriterium hierbei ist, dass der Vertrag mit dem Makler schriftlich erfolgen muss und es alle Angaben zur Provisionspflicht enthält. So werden Missverständnisse frühzeitig ausgeschlossen und es ist klar geregelt, wer den Auftrag an den Makler erteilt hat. Als Schriftform genügt eine E-Mail, die der Auftraggeber einfach per Mail bestätigt.
Ausnahmen: Das Bestellerprinzip beim Mieten und Vermieten gilt nicht für die Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Ferienwohnungen.
Vermittlung von Ferienwohnungen
Es wird immer wieder deutlich darauf hingewiesen, dass das Bestellerprinzip zur Maklerprovision bei Mieter und Vermieter nur für Wohnimmobilien gilt – nicht also für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Werden diese jedoch über Online-Portale vermietet, zahlt ebenfalls der Vermieter die Provision. In der Praxis hat er allerdings jederzeit die Möglichkeit, die Miete für die Ferienwohnung anzupassen und die Provision damit indirekt auf die Mieter umzulegen.
Vermittlung von Gewerbeimmobilien
Unternehmen
sind vom Bestellerprinzip ausgenommen, da sich die Reglung der
Maklerprovision nur auf natürliche Personen bezieht. Hierbei ist weder
geregelt, wer die Maklerprovision bezahlt noch wie hoch die
Maklerprovision ausfällt. Je nach Lage der Immobilie zahlt so entweder
der Vermieter, der Mieter oder Vermieter und Mieter teilen sich die
Maklerkosten.
Häufige Fragen
Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist der Preis für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Immobilienmakler.
Maklerkosten fallen erst an, wenn ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich vermittelt wird. Die Beauftragung selbst ist noch nicht mit Kosten verbunden.
Wenn kein Käufer oder Mieter gefunden wird, kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass Kosten auch bei Nicht-Erfolg anfallen. Dies muss jedoch bereits im Vorfeld im Rahmen eines Maklervertrags festgehalten werden.
Im privaten Sektor lassen sich Maklerkosten nicht steuerlich absetzen. Wird jedoch mit einer Immobilie als Kapitalanlage gehandelt, können die Kosten geltend gemacht werden.
Wird eine Mietwohnung erfolgreich von einem Makler vermittelt, darf die Provision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Stand: Mai 2024