Sichern Sie sich und Ihre Immobilie vor möglichen Rechtsstreitigkeiten beim Bauen, Kaufen und Sanieren ab. Mit dem Bauherren-Rechtsschutz der Örag erhalten Sie schnelle und unkomplizierte Hilf in rechtlichen Angelegenheiten, denn MEINRECHT – der Rechtsservice von A bis Z – ist immer inklusive.

Unsere Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren

Ob Planungsfehler beim Bau, Baumängel oder Pfusch beim Umbau Ihrer Immobilie: Unser Bauherren-Rechtsschutz sichert Immobilienbesitzer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab. Immer inklusive: MEINRECHT, der Rechtsservice von A bis Z.

Sicherheit in rechtlichen Belangen

Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:

  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau oder Sanierung
  • Für privat genutzte Immobilien

Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.

Persönliche Beratung vereinbaren
Mit einem Bauherren-Rechtsschutz der Örag Rechtsschutzversicherung sind Sie bei privaten Bauprojekten immer bestens beraten, denn der Rechtsservice MEINRECHT für die telefonische Erstberatung hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei allen rechtlichen Angelegenheiten von A bis Z.

Starke Leistungen

  • Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland: Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sogar Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Die Versicherungs­summe beträgt 100.000 Euro pro Rechts­schutz­fall
  • Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
  • Inklusive MEINRECHT – Rechts­service von A bis Z
  • Bauherren-Rechtsschutz to go: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro
Flyer Leistungsübersicht
Bei einem Rechtsschutzfall übernimmt die Bauherren-Rechtsschutz die hohen Kosten für beispielsweise: Anwälte, Gerichte, Sach­verständige (soweit vom Gericht herangezogen), Zeugen, Reisekosten, Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.

Wichtige Informationen zur Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Denken Sie daher frühzeitig an eine Absicherung durch die Bauherren-Rechtsschutz, damit bei Ihrem Vorhaben alles glattgeht.

Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wichtig ist die Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“: Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn* der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist in Verbindung mit einer Sparkassenfinanzierung oder einem Bausparvertrag, einer Bauleistungsversicherung, integrierten Feuerrohbauversicherung (in der Gebäudeversicherung enthalten), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder mit dem Rundum-Schutz bzw. Rundum-Schutz PLUS für Hauseigentümer bei Ihrer Sparkasse erhältlich.
  • Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet, aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als sechs Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).
  • Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
  • Die Bau-/Kauf-/Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten liegt unter 3 Mio. Euro.
  • Kein Versicherungs­schutz für Streitig­keiten im Zusammen­hang mit der Finanzierung selbst.

*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt). Der Beginn der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme ist der Zeitpunkt, zu dem erstmalig der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin oder ein von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragter Dienstleistungsbetrieb (z. B. Handwerksbetrieb) physische Veränderungen an dem Gebäude, einem Gebäudeteil oder dem Grundstück vornimmt oder vornehmen soll, um mit der konkreten Durchführung der Sanierung/Modernisierung zu beginnen.

Verbraucherinformationen
Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.

Wohngebäudeversicherung
Der optimale Schutz für Ihr Zuhause. Mit der Wohngebäude­versicherung sichern Sie sich vor Unwettern und Gefahren rund um Ihre Immobilie ab.
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Hausratversicherung
Ihr Hausrat ist viel wert. Gut, dass die Hausrat­versicherung alles zum Neuwert ersetzt, falls einmal etwas zu Schaden kommt.
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Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir helfen Ihnen gerne weiter. Das Leben am Bodensee Team freut sich von Ihnen zu hören. Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Themen Immobilien und Wohnen am Bodensee gerne.

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