Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Wichtige Informationen zur Bauherren-Rechtsschutz
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Denken Sie daher frühzeitig an eine Absicherung durch die Bauherren-Rechtsschutz, damit bei Ihrem Vorhaben alles glattgeht.
Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:
- Wichtig ist die Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“: Der
Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn* der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. - Der Bauherren-Rechtsschutz ist in Verbindung mit einer Sparkassenfinanzierung oder auch mit einer Bauleistungsversicherung, integrierten Feuerrohbauversicherung (in der Gebäudeversicherung enthalten), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder mit dem Rundum-Schutz für Hauseigentümer bei Ihrer Sparkasse erhältlich.
- Gewerblich genutzte Objekte sind nicht versicherbar.
- Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst.
*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).